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Geänderte Coronaschutzverordnung

Die Coronaschutzverordnung NRW hat sich geändert: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211109_coronaschvo_ab_10.11.2021_lesefassung.pdf

 

Ein Antigenschnelltest darf jetzt nur noch maximal 24 Stunden alt sein. Das heißt, dass nicht ein mögliches Spielende, sondern der Zeitpunkt des Zutritts zur Veranstaltung gilt. Für die Mannschaftskämpfe am Samstag um 16 Uhr gilt also, das die Bescheinigung nicht vor Freitag, 16 Uhr ausgestellt sein darf.